CNIL-Ausnahme von der Einwilligung

Zuverlässige und konsistente Publikumsmessung

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verlangt die Einwilligung des Internetnutzers, bevor Cookies und andere Analytics-Tracker auf einer Website, einer mobilen App oder einem vernetzten Gerät verwendet werden können. Mit AT Internet können Sie in Frankreich rechtlich von einer Befreiung von der Einholung dieser Einwilligung profitieren.

Wissenswert: Bisher gilt diese Regelung nur für Frankreich, aber ein Vorschlag für eine Befreiung von der Einwilligungspflicht für Audience-Measurement-Tools wird derzeit auf europäischer Ebene im Rahmen der ePrivacy-Verordnung geprüft, die bald erwartet wird.

Was ist die CNIL-AUSNAHME?

Die Ausnahmeregelung von AT Internet wird von der CNIL offiziell anerkannt und ermöglicht es einem Herausgeber einer Website oder einer mobilen Anwendung, die Notwendigkeit einer vorherigen Zustimmung des Internetnutzers zu umgehen, bevor Cookies gesetzt werden. Sie gilt in Frankreich nur für Tools zur Publikumsmessung, die verschiedene kollektive Bedingungen erfüllen:

  • Nur Sammlung von Daten, die für die Bereitstellung des vom Benutzer ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt erforderlich sind
  • Für einen Zweck, der sich auf die strikte Messung des Publikums beschränkt
  • Eine generelle Übereinstimmung mit der DSGVO muss gegeben sein

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Warum ist diese Befreiung von der Einwilligung interessant?

Die strikte Anwendung der CNIL-Regeln (und insbesondere der Einwilligungssymmetrie) könnte zu einem maximalen Verlust an gemessenem Traffic zwischen 40 und 80 % des Gesamtpublikums führen. Dadurch, dass Sie keine Einwilligung einholen müssen, können Sie die Erfassung von Publikumsmessdaten von Beginn des Besuchs an maximieren.

Wie können Sie mit AT Internet von der CNIL-Ausnahme profitieren?

Unser Team von Beratern und Datenschutzexperten begleitet Sie während des gesamten Prozesses der Implementierung der CNIL-Ausnahme von der Einwilligung durch die folgenden Schritte:

  • Definition der Daten, die für die Erbringung der von den Benutzern ausdrücklich angeforderten Dienstleistung unbedingt erforderlich sind
  • Konfiguration der technischen Grundlagen für AT Internet, um die regulatorische Verarbeitung anwenden zu können
  • Implementierung des dedizierten Tags für die von der Befreiung betroffenen Perimeter

Gut zu wissen: Mit der Hybride Messung von AT Internet lassen sich Einwilligung und CNIL-Ausnahme kombinieren.

Überzeugen Sie sich selbst!

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Unsere Digital-Analytics-Experten freuen sich darauf Ihnen persönlich eine Vorstellung unserer Tools zu geben! Erzählen Sie uns unten einfach ein paar Dinge über sich selbst und wir werden uns bei Ihnen melden.

 

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